Wiederaufnahme HvO-Dienst

2. August 2020

Wiederaufnahme HvO-Dienst der

Feuerwehr Kürnach ab 01.08.2020

 

Nachdem die Alarmierung aller HvO Gruppen im Einsatzgebiet der Integrierten Leitstelle Würzburg zum 19.03.2020 aufgrund der Corona-Pandemie durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung ausgesetzt wurde, ist seit dem 01.07.2020 deren Alarmierung nun wieder freigegeben.

Hintergrund für die zeitweilige Einstellung des HvO-Dienstes war, dass man verhindern wollte, dass die HvO’ler in Einsätzen der Gefahr ausgesetzt sind sich mit dem Covid-19 Virus zu infizieren und durch eine Verschleppung innerhalb der Feuerwehren deren Einsatzbereitschaft gefährden.

In so einem Fall wäre es dazu gekommen, dass eine ganze Feuerwehr nicht mehr einsatzbereit gewesen wäre und nicht für ihre Kernaufgaben (Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistungen) zur Verfügung gestanden wäre.

Durch den Bundesfeuerwehrarzt wurde eine Empfehlung zur schrittweisen Rückführung in den Regelbetrieb der Feuerwehren herausgegeben. In Dieser ist auch festgelegt ab welchen Parametern eine Wiederaufnahme des HvO Dienstes möglich ist. So wurde Diese innerhalb des ZRF und der Landkreisfeuerwehrführung umgesetzt und eine Wiederaufnahme des HvO Dienstes ist aktuell wieder möglich.

Ob der HvO Dienst nochmals ausgesetzt werden muss ist weiter von der lokalen Entwicklung des Coronavirus abhängig und der jederzeit möglich!

Für die Feuerwehr Kürnach bedeutet das, dass wir den HvO Dienst ab 01.08.2020 wieder aufnehmen!

Wir haben uns entschieden den Dienst erst nach einer eingehenden Schulung aller unserer HvO’ler und Ausarbeitung eines Einsatzkonzeptes „HvO-Einsatz unter Beachtung des Infektionsschutz Covid 19“ wieder zu starten. Somit ist dies für uns wie schon geschrieben ab dem 01.08.2020 möglich.

Wir möchten uns bei den Kürnacher Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verständnis bedanken, dass wir zum Schutz unserer Einsatzkräfte nicht wieder ohne eine vernünftige Vorbereitung mit diesem Dienst starten.

 

Hintergrund-Info HvO (Helfer vor Ort):
Der HvO Dienst ist in Bayern keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr, sondern eine freiwillige Leistung zusätzlich zum öffentlich-Rechtlichen Rettungsdienst.
Der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst hingegen sind sogenannte Pflichtaufgaben der Feuerwehr. Diese bekommen im Rahmen der Corona-Pandemie Vorrang, nicht zuletzt, um die Feuerwehren für ihre Kernaufgaben einsatzbereit zu halten.